Kosten/Förderung
Kosten / Förderung
Die Weiterbildung ist nach SGB II und III anerkannt. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist die Übernahme der Kosten durch die örtliche Agentur für Arbeit / Jobcenter möglich.
Die Teilnahme an den Lehrgängen ist für Sie mit einen AVGS von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kostenlos.
Fragen Sie hierzu Ihre Ansprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Es besteht auch die Möglichkeit Bildungsschecks einzulösen.