Kosten/Förderung

Kosten / Förderung

Die Weiterbildung ist nach SGB II und III anerkannt. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist die Übernahme der Kosten durch die örtliche Agentur für Arbeit / Jobcenter möglich.

Die Teilnahme an den Lehrgängen ist für Sie mit einen AVGS von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kostenlos.

Fragen Sie hierzu Ihre Ansprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Es besteht auch die Möglichkeit Bildungsschecks einzulösen.