Kosten/Förderung

Kosten / Förderung

Die Weiterbildung ist nach SGB II und III anerkannt. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist die Übernahme der Kosten durch die örtliche Agentur für Arbeit / Jobcenter möglich.

Die Teilnahme an den Lehrgängen ist für Sie mit einen Bildungsgutschein oder AVGS von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kostenlos. Die Förderung über die Rentenversicherung oder über einen Arbeitgeber ist auch möglich.

Fragen Sie hierzu Ihre Ansprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Es besteht auch die Möglichkeit Bildungsschecks einzulösen.