Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung

Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI
- Freude im Umgang mit Menschen
- Soziale Kompetenz

Pflegeassistenz (inkl. Qualifizierung zur Betreuungskraft § 53b SGB XI und Behandlungspflege*)
- Freude im Umgang mit Menschen
- Soziale Kompetenz
- möglichst mind. Hauptschulabschluß



*Für die Behandlungspflege benötigen Sie für die ambulante Pflege eine einjährige, für die stationäre Pflege eine zweijährige Vollzeitberufserfahrung (Teilzeit entsprechend länger) in der Pflege. Diese pflegerische Berufserfahrung können Sie auch nach dem Lehrgang ableisten!